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Sie haben gewählt: Feuerbestattungen


  Unter Feuerbestattungen verstehen wir die Einäscherung in einem Sarg und die und die spätere
  Beisetzung der Aschenreste in einer Urne.
  Dazu ist eine besondere Verfügung notwendig die der Verstorbene zu Lebenszeiten als
  handschriftliche Willensbekundung mit entsprechendem Inhalt hinterlegt, oder aber die
  Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung (Willensbekundung) bei der
  Ortspolizeibehörde an.
  Die Beisetzung kann in einem Urnengrab erfolgen, oder aber in einem Familiengrab.


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