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.Bestattungen
- Sie haben gewählt: Feuerbestattungen
Unter Feuerbestattungen verstehen wir die Einäscherung in einem Sarg und die und die spätere
Beisetzung der Aschenreste in einer Urne.
Dazu ist eine besondere Verfügung notwendig die der Verstorbene zu Lebenszeiten als
handschriftliche Willensbekundung mit entsprechendem Inhalt hinterlegt, oder aber die
Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung (Willensbekundung) bei der
Ortspolizeibehörde an.
Die Beisetzung kann in einem Urnengrab erfolgen, oder aber in einem Familiengrab.
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