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.Bestattungsvorsorge
- Sie haben gewählt: Patientenverfügung und Patientenanwaltschaft
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine schriftliche Erklärung, in der Wünsche und konkrete Behandlungsziele für künftige Krankheit,
kritische oder todesnahe Situationen dokumentiert sind. Darin können Maßnahmen ausdrücklich
gefordert (z.B angemessene Medikation zur Schmerzfreiheit), andere untersagt werden
(z.B. die Anwendung oder Weiterführung lebensverlängernder Maßnahmen in aussichtslos
gewordener Situation).
Eine persöhnliche und individuelle Patientenverfügung ist für die Ärzte verbindlich.
Wofür braucht man sie?
Ein tragisches Szenario, das aber leider nicht selten ist: Menschen jeden Alters können in eine
Situation geraten, in der kritische medezinische Entscheidungen getroffen werden müssen.
Für das Handeln und die Entscheidung der Ärzte ist in dieser konkreten Situation der Patientwille
maßgeblich. Meist kann sich der Betroffene aber nicht mehr kompetent äußern. Dann treten an die
Stelle seiner eigenen Wertvorstellung zu Lebensqualität und humanem Sterben die Mutmaßungen
Fremder (Ärzte, Amtsrichter oder gesetzlicher Betreuer).
Dies kann nur durch eine Patientenverfügung vermieden werden. Ersatzweise oder ergänzend
dazu dient die Bevollmächtigung einer Vertrauensperson al sogenannter Patientenanwalt.
Ohne Bevollmächtigung als Patientenanwalt haben auch nahe Angehörige - entgegen landläufiger
Meinung - keinerlei Entscheidungsrecht!
Was ist zu beachten?
Hinweis 1: Zwingend sind Schriftform, Datum, eigenhändige Unterschrift.
Hinweis 2: Die beste Absicherung: Die Kombination Patientenanwaltschaft und Patientenverfügung.
Hinweis 3: Wenn Sie eine Vertrauensperson für medizinische Angelegenheiten bevollmächtigen
wollen, verwenden Sie unser Formular zur Patientenanwaltschaft.
Hinweis 4: Wenn Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht wirksam ausüben wollen, setzen Sie eine
individuelle Patienetenverfügung auf, evtl. mit Ihrem Arzt oder einer Beratungsstelle.
Hinweis 5: Lassen Sie Ihre Willenserklärung bezeugen, am besten durch eine Stempel- oder
siegelführende Stelle.
Hinweis 6: Tragen Sie eine Kopie immer bei sich, mit dem Hinweis, wo das Original liegt.
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