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  Bei der Seebestattung wird nach der Einäscherung die spezielle Seeurne außerhalb der
  Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Die Bestattung ist in der Ostsee bzw. Nordsee genau
  so möglich, wie auf allen anderen Meeren der Welt. Die Angehörigen können auf Wunsch
  der Seebestattung beiwohnen, die notwendigen Abstimmungen werden von uns organisiert.
  Unser regulärer Abfahrtshafen für die Beisetzungen in der Ostsee ist Strande bei Kiel.
  Aber natürlich bieten wir auch Abfahrten von allen anderen Häfen der Ost- bzw. Nordsee an.

  Die Angehörigen erhalten nach der erfolgten Beisetzung eine Seekarte mit den genauen
  Angaben (Position) zur Seebestattung und einen Auszug aus dem Logbuch des Beisetzungsschiffes.
  Grundsätzlich gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Feuerbestattung.
  Das heißt, der Verstorbene muss zu Lebzeiten eine handschriftliche Willensbekundung
  mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße
  Erklärung (Willensbekundung) ab. Zudem muss eine Seebestattung behördlich genehmigt werden.
  Dazu ist es notwendig, eine besondere Beziehung des Verstorbenen zur See nachzuweisen.
  Dieser Nachweis kann durch die Angehörigen formlos, schriftlich versichert werden.


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